Die Vereinssatzung
Zweck des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist ein parteiloser und überkonfessioneller Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Zweck des Vereins BrasilNilê e.V. ist der Kulturaustausch und die Förderung der afrobrasilianischen Kulturgüter -Latu Sensus- im deutschsprachigen Raum. Mit seinen Kulturprojekten will der Verein einen Beitrag zur Völkerverständigung und für das Miteinander in Deutschland und Europa leisten. Daneben unterstützt der Verein brasilianische Organisationen wie Quilombo Niger Okan, das Musikprojekt Nagô N'ilê und das Terreiro de Umbanda Axé Ajó Omi, die im Sinne des brasilianischen Gesetzes „Lei 10.639/03 – Januar 2013, welches die Gleichberechtigung garantiert und besagt, dass Rassismus und Diskriminierung strafbar sei, agieren.
Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
Filmvorführungen brasilianischer Filme und Filme über Brasilien
Lesungen in deutscher und portugiesischer Sprache von ausgewählten Autoren
Vorträge über Sitten und soziokulturelle Gegebenheiten, unter Einsatz der hierfür geeigneten Mittel
Informationsaustausch mit anderen Vereinen sowie mit Hochschulen und sonstigen Forschungsstätten, privaten Unternehmen, Gewerkschaften und anderen brasilianischen und europäischen Institutionen, die nicht im Widerspruch zum Zweck des Vereins stehen
mindestens einmal jährlich eine Veranstaltung mit künstlerischen Darbietungen, Seminaren, Diskussionsrunden oder Tagungen in der Stadt Mainz über das afro-brasilianische Kulturerbe
Zusammenarbeit mit öffentlichen und/oder privaten Institutionen bei Maßnahmen von bilateralem Interesse; Abschluss von dem Vereinszweck entsprechenden Übereinkommen und/oder Verträgen mit öffentlichen und privaten Institutionen in Brasilien, Deutschland oder dritten Ländern
Organisation von Bildungskursen mit der Befugnis Teilnahme-Bescheinigungen und Zeugnisse auszustellen
Integrationsberatung und Unterstützung der in Mainz, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland ansässigen Brasilianer in angemessenem Rahmen.
Durchführung sonstiger Maßnahmen, die geeignet sind, die Ziele des Vereins zu erreichen; hierzu gehören auch Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit